Öffnungszeiten der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
 

Behördengänge sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin per Telefon oder E-Mail:
 
Telefon: 036642 29600 
 
Dienstags 9:00 Uhr -12:00 Uhr 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwochs 9:00 Uhr -12:00 Uhr  
Donnerstag 9:00 Uhr -12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitags 8:00 Uhr -11:00 Uhr  
 
oder beim zuständigem Amt 
 

Informationen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig 


Das Hauptamt informiert:

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 26. Mai 2024 

  1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig hat in seiner Sitzung am
  2. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

 

  1. Folgende Wahlvorschläge sind zugelassen wurden: 
Listen-Nr.
Kennwort der Partei oder Wählergruppe
lfd. Nr.
Name, Vorname
Wohnort
 
 
1
DIE LINKE
1
Kalich, Ralf
Rosenthal am Rennsteig
 
 
2
Mättig, Andreas
Rosenthal am Rennsteig
 
 
3
Kalich, Janek
Rosenthal am Rennsteig
 
 
4
Walkowiak, Claus
Rosenthal am Rennsteig
 
 
5
Mach, Olaf
Rosenthal am Rennsteig
 
 
 
 
 
2
Alternative für
Deutschland (AfD)
1
Bohnhardt, Marc
Rosenthal am Rennsteig
 
 
2
Geßner, Niclas
Rosenthal am Rennsteig
 
 
3
Brunk, Beate
Rosenthal am Rennsteig
 
 
4
Möller, Ulrich
Rosenthal am Rennsteig
 
 
 
 
 
3
Freie Wähler  Rosenthal
1
Däumer, Harald
Rosenthal am Rennsteig
 
 
2
Ulitsch, Lars
Rosenthal am Rennsteig
 
 
3
Grüner, Ronny
Rosenthal am Rennsteig
 
 
4
Schwanitz, Jörg
Rosenthal am Rennsteig
 
 
5
Strößner, Steffen
Rosenthal am Rennsteig
 
 
6
Brandt, Patrick
Rosenthal am Rennsteig
 
 
7
Geipel, Björn
Rosenthal am Rennsteig
 
 
8
Wurzbacher, Stefan
Rosenthal am Rennsteig
 
 
9
Seidel, Wencke
Rosenthal am Rennsteig
 
 
 
 
 
4
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - / Bürger für Rosenthal
1
Neumüller, Alex
Rosenthal am Rennsteig
 
 
 
2
Möller, Sarah
Rosenthal am Rennsteig
 
 
3
Hörl, Marco
Rosenthal am Rennsteig
 
 
4
Drogi, Stefan
Rosenthal am Rennsteig
 
 
5
Sell, Florian
Rosenthal am Rennsteig
 
 
6
Krauß, Martin
Rosenthal am Rennsteig
 
 
7
Friedrich, Michael
Rosenthal am Rennsteig
 
 
8
Neumann, Sebastian
Rosenthal am Rennsteig
 
 
9
Oberländer, Marcus
Rosenthal am Rennsteig
 
 
10
Langer, Tobias
Rosenthal am Rennsteig
 
 
11
Remm, Markus
Rosenthal am Rennsteig

Rosenthal am Rennsteig, den 24. April 2024

gez. Reißig

Wahlleiter

 

 

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 26.05.2024 

  1. Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen (Gemeinderat Gemeinde Rosenthal am Rennsteig und Kreistag des Saale-Orla-Kreises) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 
  1. Die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig bildet 7 Stimmbezirke und ein gemeinsames Briefwahllokal. Die Wahlräume befinden sich: 

Stimmbezirk 01:     OT Birkenhügel, Dorfstraße 8 (Bürgerhaus)

 

Stimmbezirk 02:     OT Blankenberg, Lindenstraße 16 a (Saal)

 

Stimmbezirk 03:     OT Blankenstein, Harraer Straße 3 (Rennsteigsaal)

 

Stimmbezirk 04:     OT Harra, Schulmeisterstraße 8 (Turnhalle)

 

Stimmbezirk 05:     OT Neundorf, An der Seit 4 (Saal)

 

Stimmbezirk 06:     OT Pottiga, Markt 2

                                    (Thüringisch-Tschechische Touristeninformation)

 

Stimmbezirk 07:     OT Schlegel, Seibiser Straße 19 (Vereinshaus)

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes befindet sich im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig in 07366 Rosenthal am Rennsteig, OT Blankenstein, Rennsteig 2.

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 26.05.2024, um 15:00 Uhr zusammen zur Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr.

  1. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. 

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. 

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 

3.1 Wahl der Gemeinderatsmitglieder 

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). 

3.2 Wahl der Kreistagsmitglieder 

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). 

  1. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. 

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 

  1. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 
  1. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. 
  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. 

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches. 

  1. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird gegebenenfalls am Montag, dem 27. Mai 2024 ab 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen sowie im Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 
  1. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Rosenthal am Rennsteig, den 23.04.2024

gez. Reißig

Wahlleiter

der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

 


Straßensperrungen-Verkehrsinformationen 

Für eine aktuelle Übersicht der Sperrungen im Saale-Orla-Kreis und im Freistaat Thüringen nutzen Sie bitte den Link zum Thüringer Baustelleninformationssystem 


Gemeindeentwicklungskonzept

Am 23.11.2022 wurde das Gemeindeentwicklungskonzept vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig verabschiedet. Zuvor ist das Konzept den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde vorgestellt worden.

Das Gemeindeentwicklungskonzept zeigt den Weg für die zukünftige Weiterentwicklung von Rosenthal am Rennsteig auf. Es benennt die zentralen Herausforderungen, denen sich die Gemeinde stellen muss, definiert Entwicklungsziele, Projekte und Maßnahmen zur Förderung einer zukunftsfähigen Gemeindeentwicklung.

Ziele und Maßnahmen basieren auf einer umfassenden Analyse der Ausgangslage, einer Bürgerbeteiligung sowie auf einer Betrachtung realistischer Zukunftsperspektiven.

Die sich aus dem Konzept ergebenden Leit- und Zukunftsprojekte bilden damit die Grundlage für das Gemeindeentwicklungskonzept.


Sprechstunde der Polizei 

Jeden Donnerstag 13.00 Uhr - 14:00 Uhr
im Museum Rennsteig und Mee(h)r 

Hauptstraße 15, 07366 Rosenthal am Rennsteig


Parkende Autos behindern Müllabfuhr

In einigen Straßen erschweren oder versperren derzeit parkende Autos den Weg für die Müllabfuhr. Besonders im Ortsteil Blankenstein, aber auch im Ortsteil Blankenberg tritt dieses Problem vermehrt auf.

Sind Straßen nicht befahrbar, werden die Mülltonnen nicht geleert. Dann ist der Frust bei allen Beteiligten groß. Problematisch sind auch zugeparkte Wendeschleifen, da die Müllabfuhr einen wesentlich größeren Wendekreis als PKW haben. Die Gemeindeverwaltung erinnert die Bürgerinnen und Bürger daher daran, zumindest am Tag der Müllabfuhr nicht dort zu parken, wo sie die Müllabfuhr behindern. Für die Abfallsammelfahrzeuge sollte zur Durchfahrt ein Raum von mindestens 3,55 m Breite verbleiben.

Genauere Informationen zu den Müllabfuhrtagen erhalten Sie online über die Internetseite des Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla unter: https://www.zaso-online.de/abfuhrtermine oder im ZASO Abfall-Terminheft 2023.

ÜBRIGENS: nicht nur die Müllabfuhr hat Schwierigkeiten die Straßen mit geringer Durchfahrtsbreite zu befahren, sondern im Notfall auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst, sowie die Winterdienstfahrzeuge.


Das Ordnungsamt informiert:

Anmietung bzw. Reservierung kommunaler Räumlichkeiten:

Eine Reservierung kommunaler Räumlichkeiten in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig erbitten wir nur noch in schriftlicher Form:

per Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Fax: 036642 296028
per Post:
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
OT Blankenstein
Rennsteig 2
07366 Rosenthal am Rennsteig

unter folgenden Angaben:

- Kontaktdaten - Anschrift/ Telefonnummer/ E-Mail Adresse

- welche Räumlichkeit/ Ortsteil

- Nutzungszeitraum von ... bis ...

- Personenzahl/Anzahl

An alle Vereine!!!

Zeltreservierung für die Ausgestaltung – Feste

Nur noch in schriftlicher Form: siehe oben

Zeltgröße: Angabe Stückzahl Felder
Bierzeltgarnituren: Stückzahl
Hütten:   Stückzahl
Kontaktdaten: Anschrift Verein/Telefonnummer/E-Mail-Adresse
Datum:  von ... bis ...
Standort:    für Zelt

Anzeigepflicht für Hundehalter

Jeder Bürger der einen Hund besitzt, ob groß oder klein, ist in der Pflicht, seinen Vierbeiner innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig anzumelden.

Ebenso gilt die Anmeldung bei Zuzug in die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig. 

Anzeigepflichtig sind alle Hunde die über vier Monate alt sind.  

lt. Satzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.10.2019, §11 

Das Formular Hundeanmeldung finden Sie auf unserer Homepage

www.rosenthal-am-rennsteig.de

Bürgerservice / Anträge Formulare / Finanzverwaltung / Anmeldung bzw. Abmeldung von Hunden

Bitte Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Als Anlage Versicherungsnachweis und Hundepass mit Transpondernummer in Kopie beifügen.

per Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Fax:
036642 296028
per Post:
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
OT Blankenstein
Rennsteig 2
07366 Rosenthal am Rennsteig
vor Ort: Abteilung Finanzen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Nach Anmeldung erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid, sowie eine Hundemarke, diese muss von jedem steuerpflichtigen Hund getragen werden.

Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen

Die Pflicht zur Anzeige einer Veranstaltung ergibt sich aus § 42 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes (OBG). Danach hat, wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, dies der Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig spätestens eine Woche vorher anzuzeigen.

  1. Was ist eine öffentliche Veranstaltung?

Öffentliche Veranstaltungen dienen der Unterhaltung, Belustigung oder Zerstreuung der Besucher. Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn jedermann Zutritt haben kann, sei es auch unter gewissen Bedingungen (z.B. durch Entrichtung eines Eintrittsgeldes).

Anzeigepflichtig sind alle öffentlichen Veranstaltungen:

Tanzveranstaltungen, Kirmesfeiern, Rock-, Pop- und sonstige Musikveranstaltungen, Diskotheken, Straßen-, Turn-, oder Volksfeste; öffentliche Sportveranstaltungen jeder Art, Modenschauen, Tombolas, Märkte, Theater- und Filmvorführungen usw.

  1. Wer ist Veranstalter?

Veranstalter ist, wer sie veranstaltet, organisiert oder leitet. Bei Vereinsveranstaltungen ist als Veranstalter der Verein mit einem Ansprechpartner anzugeben.

  1. Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
  • wenn die Anzeige zur Veranstaltung nicht fristgemäß erstattet wird
  • wenn es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt
  • wenn die Veranstaltung in nicht dafür bestimmten Anlagen stattfinden soll und mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig zugelassen werden sollen

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig; bei motorsportlichen Veranstaltungen der FD öffentliche Ordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis.

 
 

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