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Verwaltungsgemeinschaft Saale Rennsteig |
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Thüringer Landeserziehungsgeld
Seit dem 01.07.2006 ist die Verwaltungsgemeinschaft Saale-Rennsteig für das Gebiet ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich für die Auszahlung des Thüringer Landeserziehungsgeldes.
Das Erziehungsgeld wird ab dem 13. Lebensmonat für die Dauer von 12 Lebensmonaten einkommensunabhängig gewährt. Es kann jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges von Bundeselterngeld gewährt werden.
Die Höhe des Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie gestaffelt und beträgt monatlich:
für das 1. Kind: 150,00 €
für das 2. Kind: 200,00 €
für das 3. Kind: 250,00 €
für das 4. und jedes weitere Kind: 300,00 €
Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht nur dann, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird. Unabhängig davon kann der Erziehungs- geldberechtigte eine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung zwischen dem 9. und 14. Lebensmonat des Kindes (U6) ist eine Voraussetzung für die Gewährung von Thüringer Erziehungsgeld.
Während des Bezuges von Erziehungsgeld wird in der Regel – soweit keine weiteren Leistungen erzielt werden (z. B. Arbeitseinkommen, Rente, BAföG) – die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei aufrechterhalten.
Rückwirkend wird das Erziehungsgeld höchstens für 3 Monate vor der Antragstellung gewährt.
Die Formulare für die Beantragung des Thüringer Erziehungsgeldes finden Sie hier.
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