Verwaltungsgemeinschaft
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Verlust von Dokumenten

Allgemeine Informationen:

 

Der Inhaber eines Ausweises (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass) hat den Verlust unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

 

Liegt kein gültiges Dokument vor, so ist unverzüglich ein neues Dokument zu beantragen

(siehe Personalausweise/Reisepässe)

 

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist innerhalb 1 Tages möglich.

 

Hinweise:

 

Das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Dokumentes ist unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

 

Rechtsgrundlage:

 

ThürPAuswG, PassG

 

 

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