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Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
Bestätigung von Haushaltsbescheinigungen
Allgemeine Informationen:
Die
Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw.
Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit Haupt- oder Nebenwohnung
gemeldet sind.
Die
Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer:
Bei
Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgt die Ausstellung sofort.
Rechtsgrundlage:
ThürMeldG
Gebühren:
Die Gebühr
für die Meldebescheinigung beträgt 7,00 €.
Sie
benötigen:
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Personalausweis oder
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Reisepass
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