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Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
Bestätigung von Haushaltsbescheinigungen

Allgemeine Informationen:

 

Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

 

Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.

 

Bearbeitungsdauer:

 

Bei Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgt die Ausstellung sofort.

 

Rechtsgrundlage:

 

ThürMeldG

 

Gebühren:

 

Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 7,00 €.

 

Sie benötigen:

 

  • Personalausweis oder
     

  • Reisepass

 

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