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Personalausweis und Reisepässe
Allgemeine Informationen
Alle
Deutschen ab dem 16. Lebensjahr müssen einen Personalausweis
besitzen. Der Antrag dazu muss persönlich im
Einwohnermeldeamt gestellt werden. Personen, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, benötigen für den Reisepassantrag die
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Bearbeitungsdauer:
Die
Personaldokumente werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin
hergestellt. Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach der
dortigen Auslastung. Der Richtwert liegt bei ca. 3 - 4 Wochen für
den Personalausweis und für den Reisepass. Längere
Bearbeitungszeiten sind nicht ausgeschlossen, worauf aber die
Meldeämter keinerlei Einfluss nehmen können.
Bei
kurzfristigen bzw. eiligen Anliegen
ist die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren gegen
Aufpreis möglich.
Abholung/Zustellung
Das Dokument muss persönlich abgeholt
werden.
Hinweise:
Vorhandene
Dokumente sind bei der Abholung mitzubringen.
Rechtsgrundlage:
ThürPAuswG, PassG, PassVwV, PassV
Gebühren:
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Personalausweis
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für Antragsteller unter 24
Jahren |
22,80 € |
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für Antragsteller ab 24
Jahren |
28,80 € |
| vorläufiger
Personalausweis |
10,00 € |
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Reisepass |
59,00 € |
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bei Personen unter 24 Jahre |
37,50 € |
| vorläufiger Reisepass |
26,00 € |
| Reisepass mit 48 Seiten
kostet zusätzlich |
22,00 € |
| Expressreisepass (innerhalb
72 Stunden) kostet zusätzlich |
32,00 € |
| Kinderreisepass |
13,00 € |
Die Gebühr ist grundsätzlich bei der Beantragung zu
entrichten.
Sie
benötigen:
-
Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
-
Bei
Erstausstellung eines Personalausweises oder bei Diebstahl und
Verlust ein anderes Dokument mit
Lichtbild bzw. o. g. Urkunden
-
1
biometrietaugliches Passbild
Damit die e-Pass-Lichtbilder internationalen Standards
entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind,wird
eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den e-Pass
wird nicht - wie zuvor bei Reisepässen üblich - im Halbprofil,
sondern frontal aufgenommen.
-
alten
Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn
diese Dokumente abgelaufen sind
Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer der
jeweiligen Dokumente!
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